Vorabbekanntmachungen von Finanzberichten und Zwischenmitteilungen
Gemäß §§ 114, 115, 117 ( ehemals 37v, 37w, 37x) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, eine Bekanntmachung darüber zu veröffentlichen, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetseite Finanzberichte verfügbar sind.
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Geschäftsjahr 2024/2025
Bekanntmachung über den Veröffentlichungstermin des Jahresfinanzberichts am 19.11.2024 | PDF (122 KB) |
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