Vorabbekanntmachungen von Finanzberichten und Zwischenmitteilungen
Gemäß §§ 114, 115, 117 ( ehemals 37v, 37w, 37x) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, eine Bekanntmachung darüber zu veröffentlichen, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetseite Finanzberichte verfügbar sind.
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Geschäftsjahr 2017/2018
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Bekanntmachung über den Veröffentlichungstermin des Halbjahresfinanzberichts 01.10.2017 bis 31.03.2018 am 15.05.2018 | |
Bekanntmachung über den Veröffentlichungstermin des Jahresfinanzberichts am 23.11.2017 | |
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