Vorabbekanntmachungen von Finanzberichten und Zwischenmitteilungen

Gemäß §§ 114, 115, 117 ( ehemals 37v, 37w, 37x) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, eine Bekanntmachung darüber zu veröffentlichen, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetseite Finanzberichte verfügbar sind.
 

Geschäftsjahr wählen:

Geschäftsjahr 2023/2024


Bekanntmachung über den Veröffentlichungstermin des Jahresfinanzberichts am 22.11.2023

PDF (12 KB)


Adobe Reader (deutsch)
Zum Betrachten und Ausdrucken der PDF Dateien muss auf Ihrem Computer der Adobe Reader installiert sein. Diesen können Sie hier herunterladen.