Vorabbekanntmachungen von Finanzberichten und Zwischenmitteilungen

Gemäß §§ 114, 115, 117 ( ehemals 37v, 37w, 37x) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, eine Bekanntmachung darüber zu veröffentlichen, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetseite Finanzberichte verfügbar sind.
 

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Geschäftsjahr 2019/2020


Bekanntmachung über den Veröffentlichungstermin des Halbjahresfinanzberichts 01.10.2019 bis 31.03.2020 am 12.05.2020

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Bekanntmachung über den Veröffentlichungstermin des Jahresfinanzberichts am 21.11.2019

PDF (119 KB)


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